DE

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Liefer - und Zahlungsbedingungen der Firma Fey Druckluft GmbH &Co. KG

    I. Allgemeines

    Die nachstehenden Liefer - und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für die Geschäfts - beziehung mit unseren gewerblichen Kunden. Hiervon abweichende Al lgemeine Geschäfts - bedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Unsere Bedingungen gelten für den laufenden und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung anläßl ich einer einzelnen Auftragsabwicklung auf die Geltung unserer Bedingungen nicht besonders hingewiesen wird.

    II. Vertragsabschluß
    1.) Unsere Angebote sind freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns, wenn nichts anderes vereinbart wurde, einen Monat lang vom Datum des Angebotes an gerechnet, gebunden. Mündliche bzw. fernmündliche Angaben von unseren Mitarbeitern oder Vertretern sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Gewichts - und Mengena ngaben in den dem Angebot beigefügten Unterlagen, Abbildungen und Zeichnungen sind nur Annäherungs - werte, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Kosten v oranschläge, Zeichnungen, Pläne und andere Unterlagen sind vertraulich zu behan deln und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Die mit dem Angebot übersandten Zeichnungen, Pläne und Skizzen sind sofort unaufgefordert zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.
    2.) Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Bei unverzüglicher Lieferung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
    3.) Andere Bedingungen, besonders die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch we nn sie nicht ausdrücklich in anderer Form zurückgewiesen werden;der Käufer erkennt mit der Annahme der Ware unsere Bedingungen an, auch wenn er seine Einkaufsbedingungen als ausschließlich bezeichnet hatte.

    III. Preise
    1.) Unsere Preise verstehen sich , falls nicht anders vereinbart, ab Firmensitz oder bei Direktlieferung ab Werk zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer ausschließlich Verpackung, Zoll, Porto, Frachtkosten, Versicherungen, sonstiger Versandspesen und Aufstellungs - und Montagekos ten. Der Mindestbestellwert beträgt 25,00 Euro, darunter sind wir berechtigt, einen Mindermengenzuschlag zu erheben. Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich in diesem Zeitraum die Material - / Lohn - oder Herstellungskosten, sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
    2.) Expreßsendungen sind unabhängig vom Wert unfrei und es wird keine Gutschrift erteilt für die Differenz zwischen Frachtgut- und Expreßgutkosten.

    IV. Lieferung
    1.) Unsere Liefertermine sind unverbindlich, sofern eine Lieferzeit nicht fest vereinbart wurde. Die Lieferzeit beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der von unserem Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Konstruktionszeichnungen und Genehmigungen. Die Lieferzeit gilt mit der rechtzeitigen Mitteilung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Versendung ohne unser Verschulden unmöglich wird oder sich verzögert. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß eine teilweise Erfüllung für ihn nicht von Interesse ist.
    2.) Wird die vereinbarte Lieferzeit um mehr als 4 Wochen überschritten, ist der Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen und bei fruchtlosem Fristablauf innerhalb von 2 Wochen schriftlich den Rücktritt vom Vertrage zu erklären. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Lieferverzug mindestens grob fahrlässig zu vertreten. Der Schadenersatzanspruch des Kunden ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    3.) Bei Lieferverzögerungen, die auf höhere Gewalt und andere, von uns nicht zu vertretende Ereignisse wie Arbeitskämpfe, Material- oder Energiemangel, Krieg oder Betriebsstörungen zurückzuführen sind, sind wir berechtigt, die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern. Die Umstände sind dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Sollte ein von uns nicht zu vertretendes Hindernis länger als 3 Monate andauern, sind beide Vertragsparteien unter Ausschluß weiterer Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Teillieferungen gelten dann als selbständiges Geschäft.
    4 .) Bei direkter Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware das Herstellerwerk verläßt, sonst bei Meldung der Versandbereitschaft. Die Verpackung wird zu den gültigen Preisen berechnet und erfolgt nach unserem Ermessen. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels erfolgt mangels besonderer Weisung des Kunden nach unserem besten Ermessen, ohne Gewähr für die billigste und schnellste Verfrachtung.

    V. Gewährleistung, Mängelhaftung
    1.) Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr, sofern das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorschreibt. Für von uns gelieferte gebrauchte Ware wird - soweit gesetzlich zulässig - die Gewährleistung für Beschaffenheit und Güte ausgeschlossen.
    2.) Beanstandungen wegen der Lieferung von Fehl- oder Mindermengen sowie Rügen wegen erkennbarer Mängel sind uns spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkannt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
    3.) Wandlung und Minderung sowie Schadensersatzansprüche, insbesondere auch solche wegen entgangenen Gewinns oder etwaiger Folgeschäden sind vereinbarungsgemäß ausgeschlossen. Statt dessen erwirbt der Besteller den Anspruch auf Nachbesserung und , falls diese nicht möglich ist auf Umtausch in mangelfreie Ware gleicher Art. Erklären wir, weder zur Nachbesserung noch zur Ersatzlieferung imstande zu sein, so erwirbt der Besteller einen Anspruch auf Wandlung. Alle darüber hinaus gehenden Ansprüche, in sbesondere Schadensersatzansprüchen, bleiben in jedem Fall ausgeschlossen.
    4.) Um die Prüfung, ob die Nachbesserung vorgenommen werden soll, zu ermöglichen, ist der Besteller verpflichtet, uns die beanstandeten Waren frei Haus anzuliefern. Die vorerwähnten Regeln für die Gewährleistung gelten sinngemäß auch für Werksvertragsansprüche. Auch bei Werkverträgen sind in jedem Fall alle Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen begründet kein Zurückbehaltungsrech t und kein Aufrechnungsrecht gegenüber unseren Kaufpreisansprüchen oder Ansprüchen auf die Vergütung aus Werkvertragsaufträgen
    5.) Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, sollte sich herausstellen, daß ein Mangel der Kaufsache auf unsachgemäße Verwe ndung, fehlerhafte Montage oder fehlerhafte Inbetriebnahme durch Dritte bzw. den Kunden selbst, natürlichen Verschleiß, mangelhafte Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsvoraussetzungen, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – es sei denn, wir haben diese zu vertreten – zurückzuführen ist. Wir haften auch nicht für unsachgemäße Nachbesserung durch den Kunden oder Dritte sowie bei Änderungen an der Kaufsache, die ohne unsere Zustimmung vorgenommen wurden.

    VI . Rücktritt
    1.) Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen aus einem mit uns geschlossenem Vertrag nicht, erfolgt insbesondere die Zahlung fälliger Beträge nicht vereinbarungsgemäß oder verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers nach Abschluß des Vertrages nachwei s lich erheblich, so sind wir berechtigt, vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das es einer Frist- oder Nachfristsetzung bedarf.
    2.) Wir sind weiterhin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhergesehene Ereignisse im Sinne des Abschnitts III der Lieferungsbedingungen eintreten, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistungen erheblich verändern oder auf unseren Betrieb nachhaltig einwirken. Das gleiche gilt für den Fall einer sich nachträglich herausstellenden Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrages, insbesondere bei Überseelieferungen, wenn die Ware nicht oder nicht vollständig oder in unbrauchbarem Zustand im Bestimmungshafen eintritt.
    3.) Jegliche Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
    4.) Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Er kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung an einer Teillieferung hat, ist dies nicht der Fall, so kann er nur die Gegenleistung entsprechend mindern.
    5.) Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnitts IV der Lieferbedingungen vor und gewährt der Käufer uns eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, so ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
    6.) Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
    7.) Rücklieferungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigungen. Für veraltete und gebrauchte Geräte kann nur ein Zeitwert gutgeschrieben werden. Bei Rücklieferungen werden grundsätzlich 25 % Bearbeitungsgebühr von der Gutschrift abgezogen.

    VII. Eigentumsvorbehalt
    1.) Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich Kosten und Zinsen, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung ist das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldoforderung vereinbart. Auf Verlangen des Kunden sind wir jedoch verpflichtet, die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, nach unserer Wahl insoweit dem Kunden als Eigentum zu übertragen, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferung den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf weiterverkaufte Ware und gilt auch bei Verbindung und Vermischung mit Materialien oder Gegenständen, die uns nicht gehören. In einem solchen Fall erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Kunde die Sache für uns verwahrt.
    2.) Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Jede andere Verfügung, insbesondere Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte, ist dem Kunden nicht gestattet. Von Pfändungen, Beschlagnahmen und sonstigen Maßnahmen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu unterrichten und uns die zur Wahrung unserer Rechte notwendige Hilfe zu leisten.
    3.) Im Falle des Weiterverkaufs von Lieferungen, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen aus dem Verkauf bis zur Höhe des Rechnungsbetrages sicherheitshalber an uns ab, wobei die Abtretung bereits jetzt von uns angenommen wird. Soweit der Kunde die abgetretene Forderung selbst einzieht, so geschieht dies nur treuhändlerisch mit der Verpflichtung, die eingezogenen Erlöse unverzüglich an uns aus zukehren. Sollten wir dies verlangen, ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben. Zur Wahrung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Abnehmer unseres Kunden ist der Kunde verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Wir sind weiter berechtigt, vorbehaltlich der Vorschrift des § 107 Abs. 2 InsO, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und diese beim Kunden abzuholen. Unter den oben genannten Voraussetzungen hat der Kunde kein Recht zum Besitz. Die Rücknahme von Waren erfolgt stets sicherheitshalber und gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich von uns schriftlich erklärt.

    VIII. Zahlung, Verzug
    1.) Zahlungen sind - falls nicht anders vereinbart - 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Die Zahlung mit Wechseln bedarf einer besonderen Vereinbarung. Schecks werden nur unter Vorbehalt angenommen und gelten erst nach endgültiger Gutschrift als Bezahlung. 30 Tage nach Erhalt der Rechnung kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung. Ab Eintritt des Verzuges sind wir berechtigt, 8 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Bei Nachweis bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens unbenommen.
    2.) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurde oder unstrittig ist.

    IX. Erfüllungsort/ Gerichtsstand
    1.) Für diese Geschäftsbedingungen und sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen mit unseren gewerblichen Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
    2.) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder Träger eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, Hannover ausschließlicher Gerichtsstand.

    X. Schlußklausel
    Sollte eine oder sollten mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine in Wegfall kommende Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am ehesten entspricht.

    Stand Januar 2006